Planfeststellungsverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Lesung mit Jette Jansen - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:
- Wirtschaftsförderung
- Bebauungspläne
- Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
- Dorferneuerung
- Erhaltungssatzung
- Flächennutzungsplan
- Grünordnungspläne
- Landschaftsplan
- Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
- Raumordnungspläne (Mitarbeit)
- Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
- sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
- Stadtentwicklungsplanung
- Städtebauliche Konzepte
- Städtebauliche Verträge
- Städtebauliche Wettbewerbe
- Stadtkartenwerk
- Umweltbericht
- Verkehrsentwicklungsplan
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-432
- Telefon:
- 03496 425-433
- Telefon:
- 03496 425-434
- Telefon:
- 03946 425-439
- Fax:
- 03496 21 60 41
- E-Mail:
- stadtentwicklung@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade