Planfeststellungsverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Bauvorhaben
werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Löbnitz an der Linde

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:

  • Wirtschaftsförderung
  • Bebauungspläne
  • Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
  • Dorferneuerung
  • Erhaltungssatzung
  • Flächennutzungsplan
  • Grünordnungspläne
  • Landschaftsplan
  • Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
  • Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
  • Raumordnungspläne (Mitarbeit)
  • Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
  • sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
  • Stadtentwicklungsplanung
  • Städtebauliche Konzepte
  • Städtebauliche Verträge
  • Städtebauliche Wettbewerbe
  • Stadtkartenwerk
  • Umweltbericht
  • Verkehrsentwicklungsplan
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-432
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03496 425-433
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03496 425-434
Telefon:
03946 425-439
Fax:
03496 21 60 41
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade