Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Leistungsbeschreibung
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.
Die "Ökokonten"-Regelungen sind Bestandteil des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Prinzip der Ökokontenregelung ist, dass
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden,
- Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nehmen, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, übernehmen und
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in räumlich funktiollem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen müssen, es sei denn, dass spezielle Regelungen zum Artenschutz, zum Biotopschutz oder zur Kohärenzsicherung (wenn EU-rechtlich geschützte Gebiete betroffen sind) zu beachten sind.
Die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten führen das Ökokonto. Sie prüfen, bestätigen und registrieren Maßnahmen zum Ökokonto und führen ein Verzeichnis, in dem die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen sowie die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden.
Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt.
Anbieter von Maßnahmen können sich in dem Ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern -also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen- zusammen gebracht.
Die Fachbehörde für Naturschutz, das Landesamt für Umweltschutz, führt ein Gesamtverzeichnis dieser Flächen für das Land Sachsen-Anhalt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landkreise/kreisfreien Städte
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
"Markus Maria Profitlich - Mensch Markus: Party!"
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:
- Wirtschaftsförderung
- Bebauungspläne
- Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
- Dorferneuerung
- Erhaltungssatzung
- Flächennutzungsplan
- Grünordnungspläne
- Landschaftsplan
- Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
- Raumordnungspläne (Mitarbeit)
- Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
- sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
- Stadtentwicklungsplanung
- Städtebauliche Konzepte
- Städtebauliche Verträge
- Städtebauliche Wettbewerbe
- Stadtkartenwerk
- Umweltbericht
- Verkehrsentwicklungsplan
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-432
- Telefon:
- 03496 425-433
- Telefon:
- 03496 425-434
- Telefon:
- 03946 425-439
- Fax:
- 03496 21 60 41
- E-Mail:
- stadtentwicklung@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade