Kindertagesbetreuung anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Schul-, Sport- und Jugendamt (40)
Beschreibung
- Verwaltung der in städtischer Trägerschaft befindlichen Grundschulen
- Betrieb der städtischen Schulhorte
- Betrieb der städtischen Kindertagesstätten
- Zusammenarbeit mit den KiTa-Trägern der Freien Jugendhilfe, Förderung und Bezuschussung
Offene Jugendarbeit
Die Stadt Köthen (Anhalt) beteiligt sich mit Angeboten offener Jugendarbeit an der Jugendhilfe des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in der Stadt Köthen (Anhalt) und ihren Ortschaften.
Sportförderung
Die Stadt Köthen (Anhalt) unterstützt die ortsansässigen Sportvereine bei der Bereitstellung von Sportstätten durch Überlassung der Schulsporthallen nach Unterrichtsschluss, Verpachtung von Sportstätten an die nutzenden Vereine und die Bewirtschaftung von Sportplätzen in den Ortschaften.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-117
- Fax:
- 03496 425-158
- E-Mail:
- b.schlendorn@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade