Wohnsitz ummelden
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Spaceparty zum Mond: Künstlerfasching 2025
ab 19:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Neujahrsvarieté -The Funky Monkeys und junge Artisten in der Show „Groove+“ - Verschobene Veranstaltung vom 02. Oktober 2024. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit.
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
"Hakuna Matata" - Die einzigartige große Kindermusical-Gala gastiert
ab 11:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)
Beschreibung
Meldeangelegenheiten
- Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
- Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
- Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
- Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
- Melderegisterauskunft
- Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
- Meldegesetz
- Personalausweise und Pässe
- Führungszeugnisse, Beglaubigungen
Wahlen / Statistik
- Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
- Zensus / Mikrozensus
- Einwohnerstatistiken
- Schöffenwahl
Öffnungszeiten
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.
Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.
Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-205
- Fax:
- 03496 21 23 97
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade