Anmeldung der Eheschließung
Für eine Eheschließung ist die Anmeldung beim Standesamt der erste Schritt. Planen Sie für die Anmeldung ca. 30 Minuten ein. Ist eine/r von Ihnen verhindert, kann er oder sie das Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Dies kann formlos erfolgen, Sie können aber auch einen Vordruck einer Vollmacht im Standesamt erhalten (pdf am Ende des Artikels). Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht persönlich erscheinen, ist eine Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Die Anmeldung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Wenn beide nicht in Köthen (Anhalt) wohnen und trotzdem gern hier im Standesamt heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie hier im Standesamt Köthen (Anhalt) heiraten möchten. Gern können Sie sich hier vorab einen sogenannten Vormerktermin reservieren lassen. Zu empfehlen ist die rechtzeitige Reservierung des gewünschten Datums mit Uhrzeit für die Samstage in den Sommermonaten als auch zwischen beliebten Feiertagen wie Ostern oder Pfingsten.Die Vormerkung erfolgt ab August für das folgende Jahr.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Wohnsitzstandesamtes prüft, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Bestehen keine Ehehindernisse, werden uns die Anmeldung und alle Unterlagen zugeschickt, so dass wir die Eheschließung hier im Standesamt der Stadt Köthen (Anhalt) vornehmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Wohnsitzstandesamt vorab genau, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.
Die Anmeldung dient neben der Terminvereinbarung insbesondere dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob der geplanten Eheschließung "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Unterlagen zur Anmeldung mitbringen.
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Melden Sie sich daher, insbesondere wenn Sie einen bestimmten Termin wünschen, rechtzeitig an. Aber auch Kurzentschlossene können bei uns im Standesamt heiraten. Wenn Sie alle Unterlagen zur Anmeldung dabeihaben, könnten Sie nach einer Stunde das Standesamt Köthen (Anhalt) als Ehepaar verlassen. Voraussetzung ist dann aber, dass Sie auch in Köthen (Anhalt) bzw. den Ortsteilen von Köthen (Anhalt) wohnhaft sind und die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Was im Standesamt Köthen (Anhalt) immer beliebter wird, ist bei der Eheschließung sein geliebtes Haustier dabeizuhaben. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Hund. Sie können zur Eheschließung in das Rathaus Ihr Haustier gerne mitbringen. Dann sprechen Sie dies aber vorher im persönlichen Gespräch ab.
Die persönlichen Gespräche erfolgen meist ca. eine oder zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin während der Sprechzeiten oder während eines mit uns vereinbarten Termins.
Eheschließungen werden im Standesamt Köthen (Anhalt) während des gesamten Jahres von Montag bis Freitag durchgeführt. Ab dem Osterwochenende bis zum 31. Oktober sind die Eheschließungen auch an jedem Samstag möglich.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Je nach Personenstand oder Staatsangehörigkeit sind für die Anmeldung der Eheschließung verschiedene Unterlagen zur Vorlage notwendig. Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige und volljährig sind, noch nicht verheiratet waren und in Köthen (Anhalt) wohnen, benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung jeweils Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe, eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bekommen Sie von dem Standesamt ausgestellt, wo Sie geboren sind. Ist Ihre Geburt in unserem Standesamt beurkundet, brauchen Sie sich die beglaubigte Abschrift nicht extra ausstellen zu lassen. Da kann direkt hier im Standesamt durch den Standesbeamten in das Geburtenregister Einsicht genommen werden.
Wohnen Sie nicht in Köthen (Anhalt), wird die erweiterte Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt.
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich einen Nachweis über die letzte vorausgegangene Ehe vorlegen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des anderen Ehegatten. Auch hier gilt: Wurde die Ehe in Köthen (Anhalt) geschlossen, benötigen Sie diese Urkunde nicht, dann haben wir hier direkt das Eheregister, aus dem wir alle erforderlichen Informationen über Ehe und Auflösung haben.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie außerdem bitte zur Anmeldung die Geburtsurkunde Ihres Kindes, ggf. die Vaterschaftsanerkennung und den Nachweis der gemeinsamen Sorge mit.
Die genannten Unterlagen reichen meistens aus. Es können aber in Einzelfällen weitere Dokumente erforderlich werden.
Für den Fall dass eine/r von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland geboren, verheiratet und/oder geschieden war, erkundigen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch beim Standesamt Köthen (Anhalt), welche Unterlagen dann erforderlich sind.