Ausdruck aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist
Der Registerausdruck ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Köthen und der Nationalsozialismus - Bildervortrag in der Schlosskapelle mit Christian Ratzel
ab 14:00 UhrSchloss Köthen - Schlosskapelle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)
Beschreibung
- Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
- Anmeldung der Eheschließung
- Beratung zur Namensführung in der Ehe
- Durchführung von Eheschließungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
- Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
- Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
- Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
- Kirchenaustritt
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-323
- Fax:
- 03496 4256323
- E-Mail:
- standesamt@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade