Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.
Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.
Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden:
- Ihr Lichtbildausweis
- die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Anträge / Formulare
Keine
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Stadtnachrichten
Veranstaltungen
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Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Eduardstraße oder Bärteichpromenade A
Parkplätze
- null
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2 (2 Behindertenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- nein