Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Verwaltung bleibt geschlossen
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Tag der offenen in der Kita „Angelika Hartmann“
von 10:00 Uhr bis 16:00 UhrKita "Angelika Hartmann"
„Zauber der Operette" im Schloss Köthen
ab 16:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum
ab 15:00 UhrSchloss - Schlosshof