Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
-
Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
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Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Historische Schlossführung - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 17:00 UhrSchloss - Schlosshof
Weihnachtsrevue - Tanzstudio zeigt „Der Weihnachtsmann und das Buch der Erinnerung“
ab 10:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal