Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

250,00 EUR bis 2.500,00 EUR
Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.

Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Gahrendorf

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Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112Magdeburg

Kontakt

Telefon:
0391 567-1950
Fax:
0391 567-1964
Web:
https://www.mwu.sachsen-anhalt.de/