Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Leipziger Str. 58
39112Magdeburg
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-1950
- Fax:
- 0391 567-1964
- E-Mail:
- pr@mwu.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://www.mwu.sachsen-anhalt.de/