Nachbarschaftsangelegenheiten klären

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung Sachsen-Anhalt zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude, aber auch für Bäume oder Festlegungen, welcher Nachbar den Zaun errichten muss. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Zuständigkeit

Schiedsstelle der Stadt Köthen (Anhalt)

Beschreibung

 

Sie ist aber an jedem 1. Dienstag des laufenden Monats in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen. Rufen Sie bitte vor dem Rathauseingang während dieser Zeit unter 03496/425 292 an. Sie werden hereingeholt oder erhalten einen Termin.

Öffnungszeiten

jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Schiedsstelle der Stadt Köthen (Anhalt)
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Zimmer 15

Kontakt

Telefon:
03496 425-292