Stadtnachrichten

Zwei Grillplätze zur privaten Nutzung im Stadtgebiet ausgewiesen

Ab sofort stehen den Köthenerinnen und Köthenern im Stadtgebiet zwei Standorte zur Verfügung, an denen öffentlich gegrillt werden kann. Dafür sind zwei Flächen, eine in der Parkanlage Windmühlenstraße und eine neben dem Spielplatz in der Geschwister-Scholl-Straße, hergerichtet worden.

Im Rahmen der festgeschriebenen Nutzungsregeln kann hier auf einem eigens mitgebrachten Grill Essen zubereitet werden. Lagerfeuer sind indes nicht gestattet.

Die Herrichtung der zwei öffentlichen Plätze als Grillstandorte geschah auf Anregung des Stadtrates, der dafür im Jahr 2023 Mittel bewilligt hatte. Gemäß § 9 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Köthen ist das Grillen im öffentlichen Raum nur an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Solche speziell ausgewiesenen Plätze gab es bisher im Stadtgebiet jedoch nicht. Das ändert sich jetzt. Die Fläche im Park Windmühlenstraße wurde im Jahr 2023 neu gepflastert und mit zwei neuen Bänken ausgestattet. Zudem wurde auf dieser Fläche, wie auch auf dem zweiten Grillstandort in der Geschwister-Scholl-Straße, im Frühjahr 2024 eine Mülltonne aufgestellt und die entsprechende Beschilderung angebracht. Die Gesamtkosten für die Herrichtung der beiden Grillplätze betragen rund 10.000 Euro.

19.07.2024
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