Zugang zu Stadtbibliothek und –archiv ab sofort nach der „3G“-Regel
Auch in diesen Einrichtungen gilt zukünftig die „3G“-Regel. Der Zugang kann entsprechend nur nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Zertifikats über die Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder eines Nachweises einer aktuellen, zertifizierten und negativen Testung gewährt werden. Ebenso ist das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske für Besucher*innen von Archiv und Bibliothek nun wieder verpflichtend.