Stadtnachrichten | Corona-Virus

Von Kontaktverbot zu Kontaktempfehlung - Neue Landesverordnung bringt weitere Lockerungen

Wie die Staatskanzlei mitteilt, wurden im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit der heute vom Kabinett beschlossenen 7. Eindämmungsverordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt, einige Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert.

Demnach werden fachkundig organisierte Feiern nicht erst ab 31. August sondern bereits am 29. August in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ermöglicht. Bei den generell empfohlenen Veranstaltungen im Außenbereich bleibt es bei der Personengrenze von 1000. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Das am 26. Juni durch das Landesverwaltungsamt verfügte Beherbergungsverbot wird in die Verordnung überführt. Die Regelung besagt, dass Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis benötigen.

Kontaktsport ist wieder möglich

Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden. Für Sportveranstaltungen gilt: In geschlossenen Räumen dürfen maximal 250 Personen, ab 29. August 2020 maximal 500 Personen, und im Freien maximal 1 000 Personen zugelassen werden. Kontaktsport ist mit bis zu 50 Beteiligten wieder möglich.

In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt.

Jahr- und Flohmärkte dürfen wieder stattfinden

Zudem dürfen nun auch Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte (z. B. Flohmärkte) wieder öffnen, wenn durch eine Einlasskontrolle sichergestellt ist, dass sich wie in Ladengeschäften auf 10 Quadratmetern Fläche nur ein Besucher aufhält. In geschlossenen Räumen gilt auch hier die Maskenpflicht.

Außerdem gilt zukünftig nur noch die Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Menschen zu treffen und möglichst wenige wechselnde Kontakte zu haben. Ein Verbot entfällt.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 16. September 2020, bei Großveranstaltungen am 31. Oktober 2020, außer Kraft.

Die Verordnung finden Sie untenstehend.

Symbol Beschreibung Größe
VO_Siebte_SARS-Co-2-EindaemmungsVO.PDF
5.8 MB
30.06.2020
Zurück
Halli - Stadtnachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender