Stadtnachrichten

Verlängerte Öffnungszeiten für den Wochenmarkt/ Gebührenfreier „Schnuppertag“ für Händler*innen

Ab dem 1. August können Händler*innen ihre Waren auf dem Köthener Wochenmarkt deutlich länger und zusätzlich auch samstags anbieten.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Juli einer Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens zugestimmt, wodurch Besucher*innen nun bereits in den frühen Morgenstunden und auch am Wochenende ihre Einkäufe erledigen können. Zukünftig hat der Wochenmarkt von montags bis freitags von 7:00 bis 18:00 Uhr (bislang 9:00 bis 18:00 Uhr) geöffnet, hinzu kommt ein gänzlich neues Zeitfenster am Samstag von 7:00 bis 13:00 Uhr.

„Durch diese Erweiterung möchten wir den Bürger*innen beispielsweise die Möglichkeit geben, bereits auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule kleine Besorgungen zu erledigen“, erklärt Oberbürgermeister Bernd Hauschild. Natürlich müssten sich diese neuen Öffnungszeiten nun zunächst etablieren, im Idealfall ergebe sich jedoch schon bald ein gegenseitiger Nutzen für Händler*innen und Kund*innen, der auch über den Markt hinausstrahle. „Diese Maßnahme kann sich als ein wichtiges Puzzlestück in Bezug auf die Innenstadtbelebung erweisen“, so Hauschild weiter.

„Schnuppertag" ohne Standgebühren

Um vor allem für den neuen Termin am Samstag Werbung zu machen, schrieb die Stadtverwaltung kürzlich über 60 Händler*innen an, die in den vergangenen Jahren auf dem Köthener Wochenmarkt präsent waren. Außerdem können Anbieter*innen zukünftig einen sogenannten „Schnuppertag“ nutzen. Händler*innen, die bislang noch nicht in Köthen (Anhalt) vertreten waren, müssen für ihren ersten Markttag keine Standgebühren zahlen. Bereits etablierte Anbieter*innen können hingegen den ersten Samstagstermin am 7. August zum kostenfreien Hereinschnuppern nutzen.  

Das notwendige Formular für die Anmeldung neuer Stände kann auf der städtischen Homepage unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.koethen-anhalt.de/de/wochenmarkt.html. Auf dieser Übersichtsseite finden Händler*innen auch die aktuellen Markt- und Marktgebührensatzungen sowie die Kontaktinformationen der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeabteilung.

 

 

 

 

30.07.2021
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