Testpflicht in Landkreis teilweise aufgehoben
- Innengastronomie
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
- Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kino)
- Stadt- und Naturführungen
- Sportbetrieb (mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen)
Ohne eine Testung kann der Zutritt von Personen auch in Konzerthäusern und zu Konzertveranstaltungen gewährt werden, jedoch nur, wenn
- durch den Veranstalter kein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, oder
- die Veranstaltung im Außenbereich mit max. 100 Personen geplant ist und durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot vorgehalten wird, oder
- durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, wobei die Bedienung ausschließlich am Tisch erfolgt
Alle anderen jeweiligen Bestimmungen der geltenden 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten weiterhin (Abstands- und Hygieneregelungen/ Anwesenheitsnachweis, da wo vorgeschrieben).
Der Erlass der Rechtsverordnung war möglich, da der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an zehn aufeinander folgenden Tagen seit Gültigkeit der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt den Wert von 35 unterschritten hat.
Näheres in der entsprechende Rechtsverordnung des Landkreises vom 26.06.2021.