Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) ist ab 19. März für den Publikumsverkehr geschlossen / Einschränkungen und Schließungen von zusätzlichen kommunalen Einrichten
erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstag, den 19. März, bis auf spezifische Ausnahmefälle keinen Zutritt mehr zu sämtlichen Dienststellen und Gebäuden der Verwaltung.
In dringenden und unaufschiebbaren Fällen sowie Sachlagen, in denen die persönliche Anwesenheit unumgänglich ist, können nach telefonischer Anfrage Termine in den Ämtern vereinbart werden. Alle anderen Belange sollen bis auf Weiteres per Telefon und/oder E-Mail geklärt werden. Die Kontaktdaten aller Verwaltungsbereiche sind auf www.koethen-anhalt.de einsehbar.
In Ergänzung zu den bisherigen Schließungen und als Folge der gestrigen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der seit dem 16. März eingesetzte Planungsstab der Stadt Köthen (Anhalt) folgende Entscheidungen getroffen:
- Schließung aller städtischen Spielplätze
- Schließung aller öffentlichen Toiletten
- Schließung des Köthener Tierheims für den Publikumsverkehr
- Schließung aller Trauerhallen
- Im Bestattungswesen sind zudem nur noch Erdbeisetzungen zulässig, die von Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Trauerfeiern sind nur noch am Grab möglich.
- Einschränkungen bei Trauungen im Standesamt der Stadt: Zulässig ist in den Räumen nur noch das Brautpaar in Begleitung von zwei Trauzeugen. Die Stadt bittet in diesem Zusammenhang Bürgerinnen und Bürger, generell die Planung von standesamtlichen Trauungen in den kommenden Wochen zu überdenken.
Alle oben genannten Einschränkungen, aber auch alle bisher beschlossenen Schließungen kommunaler Einrichtungen, gelten ab sofort und bis auf Widerruf.
Bernd Hauschild