Stadtnachrichten | Corona-Virus

Stadtbibliothek schließt bis 14. Februar / Alle Änderungen für kommunale Einrichtungen durch den verlängerten Lockdown

In Folge der Dritten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindänunungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Januar ergeben sich folgende weitergende Schließungen für kommunale Einrichten der Stadt Köthen (Anhalt):

  • Schließung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021 befristet. Alle Bücher und sonstigen Medien der Stadtbibliothek, deren Leihfrist innerhalb dieses Zeitraums ausläuft, gelten bis zur Wiedereröffnung als „automatisch verlängert“. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Rückgabe der Medien ist derzeit nicht möglich.
  • Weiterhin geschlossen bleibt die Trauerhalle auf dem Friedhof an der Maxdorfer Straße.
  • Ebenfalls geschlossen bleibt der Jugendclub Martinskirche. Der Hauptgrund hierfür ist das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis und spezifisch in der Stadt Köthen (Anhalt). Die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) findet mit Terminabsprache sowie unter Einhaltung der nötigen Abstands- und Hygieneregeln weiterhin statt.
  • Die Dorfgemeinschaftshäuser bleiben weiterhin geschlossen.

Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden. Hierüber wird umgehend informiert.

 

 

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Lesefassung der ergänzten Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Stand 8. Januar)
0.2 MB
Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
0.2 MB
25.01.2021
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Öffentlichkeitsarbeit / Trafo
29
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Sachbearbeiter
Wallstraße 73
06366 Köthen (Anhalt)
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Leiterin
Markt 1
06366 Köthen (Anhalt)