Stadt Köthen (Anhalt) setzt Kita-/Hortgebühren für Monate März und April aus
wurde die Schließung aller Kindereinrichtungen in Köthen (Anhalt) für den Zeitraum zunächst vom 16.03. bis einschließlich 13.04.2020 verfügt. Eine Notbetreuung ist nur für einen begrenzten Personenkreis zulässig und wird bereits durch die Kommune sichergestellt.
Diese Verfügung ist angesichts der aktuellen Corona-Virus-Pandemie nachvollziehbar und notwendig. Allerdings werden die kommenden Wochen für viele Familien harte finanzielle Einschnitte, wie Lohnausfall oder Kurzarbeit, mit sich bringen.
Um Eltern finanziell zu entlasten, wird die Fälligkeit der Kita-/Hortgebühren im Rahmen meines Verwaltungshandelns als Hauptverwaltungsbeamter für die Monate März und April nach vorheriger Information an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates ausgesetzt. Diese Entscheidung gilt sowohl für Eltern, deren Kinder kommunale Einrichtungen besuchen, als auch für Eltern, die ihre Kinder in Kitas/Horten der freien Trägerschaft betreuen lassen und auch, wenn die angebotene Notbetreuung wahrgenommen wird. Für die Eltern, die bereits die Kostenbeiträge für den Monat März eingezahlt haben, wird eine einheitliche Lösung zur Erstattung gefunden.
Eltern müssen nichts unternehmen
Die Fälligkeit wird folglich zunächst in die zweite Jahreshälfte geschoben, bis der Stadtrat wieder handlungsfähig ist. Zudem wird dadurch Zeit gewonnen, um eine Entschädigung vom Land einzufordern. Bleibt diese wider Erwarten aus, kann der Stadtrat im Laufe des Jahres entscheiden, ob die Beiträge später einzuziehen sind oder die Kosten durch die Stadt übernommen werden.
Die betroffenen Eltern müssen nichts unternehmen oder beantragen. Die notwendigen Schritte werden automatisch vorgenommen.
Ich hoffe so, ein wenig zur Entlastung betroffener Eltern beigetragen zu haben.
Bernd Hauschild