Stadtnachrichten | Corona-Virus

Schüler können ab Montag stufenweise wieder in den Unterricht / Busverkehr wieder regulär

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 2. Mai mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus festgelegt, dass der Schulbetrieb schrittweise im Tages- oder Wochenrhythmus wieder aufgenommen werden soll.

Konkret können ab Montag, den 4. Mai, Viertklässlerinnen und Viertklässler sowie Schüler, die ihren Abschluss im kommenden Jahr machen, wieder in die Bildungseinrichtungen zurückkehren. Am Mittwoch, 6. Mai, sollen dann die Abiturklassen des Abschlussjahrgangs 2022 folgen.

Alle übrigen Jahrgänge sollen nach dem Willen der Landesregierung im Anschluss an die Pfingstferien (18.05. - 30.05.) wieder in den Schulbetrieb eingegliedert werden. Der Unterricht soll dann in geteilten Klassen im täglichen oder wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernlehre stattfinden. Bereits vor den Ferien sollen Schülerinnen und Schüler jedoch mindestens an einen Tag "zur Feststellung der Lernstände" die Schulen besuchen. Die Entscheidung über die genaue Vorgehensweise liegt dabei bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Auch während der Pfingstferien sind Schulen laut der Verordnung angehalten, Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Diese Angebote können Kinder und Jugendliche wahrnehmen, eine Vepflichtung gibt es jedoch nicht. Die Pläne der Landesregierung im Wortlaut können Sie der unten angeführen fünften Verordnung unter § 15 entnehmen.

Im Zuge dieser Änderungen, geht auch der Schulbusverkehr im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ab dem 4. Mai wieder in den Regelbetrieb über. Für den ÖPVN gilt nunmehr eine Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahre, in den Schulen gilt diese Vorschrift nicht. Nähere Informationen finden Sie unter www.mein-bus.net.

 

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Erlass zur Notbetreuung in Horten
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Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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02.05.2020
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