Stadtnachrichten | Corona-Virus

Notbetreuung in Kindertagesstätten und Horten endet am Freitag

Ab dem 2. Juni gilt ein "eingeschränkter Regelbetrieb" in den Kindertageseinrichtungen. Das heißt, jedes Kind kann ab dann wieder in seine Einrichtung zurückkehren -  eine schriftliche Anmeldung  für die Betreuung ist nicht mehr erforderlich.

Das Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat am 26. Mai folgende Eckpunkte für die Betreuung ab Dienstag, den 2. Juni, festgelegt:

  • Um den Kindern eine vertraute Umgebung zu bieten, können diese ab dem 2. Juni wieder in ihre gewohnten Gruppen zurückkehren. Diese werden außerdem wieder von den vor dem 15. März betreuenden Fachkräften geleitet (Ausnahmen können durch Zugehörigkeit zu Risikogruppen entstehen).
  • Für den eingeschränkten Regelbetrieb sind offene und teiloffene Konzepte grundsätzlich nicht zulässig. Jede Gruppe soll einen festen Raum zugeteilt bekommen. Räume können nur nacheinander von den Gruppierungen genutzt werden, wenn vorher gründlich gelüftet wurde. Ausnahmen können in Abstimmung zwischen Träger und Gesundheitsamt festgelegt werden, soweit die Empfehlungen für Hygienemaßnahmen des Landes eingehalten werden können (s. unten).
  • Aktivitäten an der frischen Luft sollen, wenn möglich, innerhäuslicher Betreuung vorgezogen werden. Auch hierbei sollen sich Gruppen nicht mischen.
  • Eltern haben vor Beginn der Betreuung zu bestätigen, dass weder sie noch ihr(e) Kind(er) allgemeine Krankheitssymptome aufweisen - insbesondere typische Erkältungssymptome.
  • Eltern und Dritte sind dringend angehalten, die Hygienemaßnahmen für Kitas (s. unten) bei Zugang zur Einrichtung einzuhalten. Ihre Verweildauer (z.B. zum Abholen des Kindes) im Gebäude soll so kurz wie möglich gehalten werden.

Grundschulen:

Schülerinnen und Schüler sollen hier nach dem Willen der Landesregierung spätestens ab 15. Juni wieder täglich in den Bildungseinrichtungen unterrichtet werden. Während an weiterführenden Schulen in Kleingruppen abwechselnd zuhause und in der Bildungseinrichtung gelernt werden soll, ist auch für die Grundschulen ein eingeschränkter Regelbetrieb geplant. Grundschülerinnen und Grundschüler bleiben demzufolge in ihrem gewohnten Klassenverbund, wofür Abstandsregeln gelockert werden. Allerdings sollen die Klassen stets von anderen Schülern getrennt und immer von der gleichen Lehrkraft unterrichtet werden.

 

Symbol Beschreibung Größe
Ministerieller Erlass für eingeschränkenten Regelbetrieb ab 02 06 2020.pdf
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Elternbrief von Ministerin Petra Grimm-Benne.pdf
99 KB
Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen und pädagogischen Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in Bezug auf Corona zum Schutz von Kindern und Beschäftigten.pdf
0.3 MB
27.05.2020
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