Museen und Veranstaltungszentrum im Schloss Köthen bis auf Weiteres geschlossen
Damit setzen das Naumann-Museum, die Prähistorische Sammlung, Historisches Museum und Bachgedenkstätte sowie die Erlebniswelt Deutsche Sprache die am 16. April verabschiedete vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt um.
Alle geplanten Veranstaltungen bis zum 4. Mai im Veranstaltungszentrum werden ebenfalls nicht durchgeführt. „Wir bedauern sehr, dass Veranstaltungen von Köthener Einrichtungen wie die Ostertanzrevue ‚Schneewittchen‘ mit der Tanzgruppe des Ludwigsgymnasiums oder das Konzert ‚Nocturne‘ der Musikschule Johann Sebastian Bach ebenso wenig stattfinden konnten und können, wie Kabarett, Rockkonzert oder der Schlosssalon“, sagt dazu Geschäftsführerin Christine Friedrich.
Es gibt bereits erste Ausweichtermine
Die Mitarbeiter des Veranstaltungsbereichs im Schloss Köthen sind bemüht, für alle Veranstaltungen, die derzeit durch die Corona-Krise nicht stattfinden können, Ersatztermine mit den Künstlern und Agenturen zu vereinbaren. Wo dies möglich ist, behalten die gekauften Karten ihre Gültigkeit und über die neuen Termine wird rechtzeitig informiert. Für einige Veranstaltungen gibt es bereits Ausweichtermine. So findet „Swinging Words“ (ursprünglich 3. April) nun am 30. Oktober um 20 Uhr statt, der „Zauber der Travestie“ (18. April) wurde auf den 13. September, 19 Uhr, verlegt und der Abend mit Katrin Weber (25. Mai) ist nun am 17. März 2021 um 19.30 Uhr zu erleben. „Für uns ist es die beste Lösung, wenn es solche neuen Termine gibt und die Besucher auch an diesem Zeitpunkt kommen können. Dann bleiben die Karten einfach weiter gültig. In allen anderen Fällen werden wir Lösungen finden“, so Christine Friedrich.
Alternativ können die Käufer von Eintrittskarten auch einen Gutschein erhalten. Möglich macht dies eine Gutscheinlösung, die das Kabinett der Bundesregierung vor wenigen Tagen auf den Weg gebracht hat. Um Veranstalter vor hohen Schulden und Insolvenzen zu bewahren, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kunden für Pauschalreisen, Flüge und Veranstaltungen, die durch die Corona-Epidemie abgesagt werden mussten und müssen, Gutscheine anstatt Erstattungen erhalten sollen. Diese sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden.
„Wir wissen natürlich, dass die Gutschein-Lösung nicht von jedem unserer Besucher gewünscht ist oder in Frage kommen kann. In solchen Fällen erstatten wir natürlich den Kaufpreis und hoffen, dass die Besucher zu einem späteren Zeitpunkt in unserem Spielplan Veranstaltungen finden, die ihnen gefallen. Der neue Spielplan für 2020/21 wird sehr vielseitig“, sagt Geschäftsführerin Christine Friedrich.