Modellprojekt: Gaststätten und Beherbergungsstätten dürfen ab morgen unter Auflagen öffnen
Landrat Uwe Schulze: „Ich freue mich sehr, dass wir nach einer langen Durststrecke unseren Menschen in Anhalt-Bitterfeld rechtzeitig zu Pfingsten wieder ein Stück Lebensqualität
zurückgeben können. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Land für die schnelle und unkomplizierte Genehmigung.“
Auch Köthens Oberbürgermeister Bernd Hauschild freut sich über diesen Schritt. „Das ist eine wirklich gute Nachricht. Ich freue mich für die Köthenerinnen und Köthener, die sehr lange auf diese Annehmlichkeiten verzichten mussten. Genauso froh bin ich für unsere Gastronomen und Beherbergungsstätten, die eine Öffnung ebenso lange herbeigesehnt haben.“
Bei Öffnungen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung des Landkreises weiter. Gaststätten und
Beherbergungsbetriebe, die von einer Öffnung Gebrauch machen wollen, müssen dies dem Landkreis unter rechtliches@anhalt-bitterfeld.de anzeigen. Ein entsprechendes Formular wird noch heute auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitgestellt. Es können nur Betriebe teilnehmen, die das
Konzept und die daraus hervorgehenden Anforderungen vollumfänglich akzeptieren dies schriftlich bestätigen.
Gäste müssen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen (PCR-Test, Schnelltest). Das gilt für alle Erwachsene und für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für Gäste in der Außengastronomie genügt auch ein vor Ort vorgenommener Selbsttest. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die über einen vollständigen
Impfschutz verfügen sowie genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesungsnachweises sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. In Übrigen gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen unverändert fort.
Das Modellprojekt endet vorzeitig, wenn an drei aufeinander folgen Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung ist heute erfolgt. Sie ist zu finden unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html#main
ÄNDERUNG (21.05.): Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld weist daraufhin, dass entgegen der Bekanntmachung zur Durchführung von Modellprojekten ein negativer Selbsttest ausreichend ist, um den Zutritt zu bestimmten Dienstleistungen und Angeboten zu erhalten. Dies gilt auch in den Räumlichkeiten von Gaststätten. Der Selbsttest ist in Anwesenheit des Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person durchzuführen.