Landrat und OB unterzeichnen Kulturstättenvertrag
Darin ist neben der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der GmbH durch den Landkreis auch geregelt, dass Ersatzbeschaffungen künftig von der Gesellschaft selbst und nicht mehr vom Landkreis übernommen werden müssen. Darüber hinaus regelt der Änderungsvertrag, dass nunmehr der Landkreis von vier Mitgliedern im KKM-Aufsichtsrat vertreten ist.