Landkreis erlässt dritte Eindämmungsverordnung zur Information und Benennung von Kontaktpersonen
Demnach müssen Personen, bei denen ein Corona Test (PCR) positiv ausgefallen ist, sich unverzüglich für mindestens zehn Tage in die häusliche Isolation begeben. Zudem hat sich der Betroffene durch Ausfüllen einer Selbstauskunft beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus hat die betroffene Person eigenständig ihre Kontaktpersonen über den positiven Befund zu informieren, und die Liste der Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
Auch Personen, bei denen ein Corona-Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Der Betroffene muss eine Selbstauskunft ausfüllen und dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln. Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, haben sich ebenfalls unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem haben sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Kontaktperson ist, wer länger als 15 Minuten engen Kontakt zu einem Infizierten hatte, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder ohne einen geeigneten Mund-Nase-Schutz getragen zu haben.
Der Landkreis hat die Verordnung erlassen, da zur Eindämmung der Pandemie möglichst eine zeitnahe Ermittlung der Kontaktpersonen erforderlich ist. Sie sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer Infektion erfolgen. Gegenwärtig kann dies aufgrund der Vielzahl der vorliegenden und täglich hinzukommenden neuen Infektionen ohne Unterstützung der infizierten Personen selbst nicht mehr gewährleistet werden.
Kontaktmöglichkeiten zum Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld: Fax: 03496 60 1752, Mail: meldung-covid-19@anhalt-bitterfeld.de. Entsprechende Formulare sowie den vollständigen Text der Eindämmungsverordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind unter www.anhalt-bitterfeld.de bereitgestellt.
Änderung im Vergleich zur zweiten Verordnung: Die Kontaktpersonen erhalten nunmehr nach ihrer elektronisch übermittelten Meldung an das Gesundheitsamt eine schriftliche Bestätigung der Absonderungszeit. Diese schriftliche Bestätigung ersetzt die bislang erhaltene Quarantäneverfügung und ist für den Arbeitnehmer und für Selbständige die Grundlage auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Untenstehend finden Sie die notwendigen Formulare für Selbstauskünfte von Erkrankten und Kontaktpersonen. Außerdem ein Formular, um Kontaktpersonen aufzuführen. Diese sind für die Meldung beim Gesundheitsamt zwingend notwendig.
Auf einem weiteren Dokument, welches Sie unten zum Download finden, wird der Begriff "Kontaktperson" definiert und eingeordnet. Ebenfalls hat de Landkreis Anhalt Bitterfeld die neue Verordnung in einem Schaubild zusammengefasst.