Stadtnachrichten

Kennzeichen Wiedereinführung

Altkennzeichen Wiedereinführung in Köthen

Die Stadt Köthen hat ihr eigenes Regionalzeichen wieder. Insgesamt gibt es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit dem regulären Kreiskennzeichen ABI vier neue Kennzeichenkürzel. Neben KÖT handelt es sich um die Unterscheidungszeichen ZE, AZE und BTF. Möglich wurde die Wiedereinführung von Altkennzeichen durch die Reform zur Kennzeichenliberalisierung. Seit November 2012 können ehemalige Kreise und kreisfreie Städte ihre abgeschafften Kennzeichen neu beantragen. Den aktuellen Stand der Kennzeichen Wiedereinführung in Deutschland sehen Sie in der folgenden Infografik.

Nach der Wiedervereinigung fanden in den ostdeutschen Bundesländern umfangreiche Gebietsreformen statt. Bis zur ersten Kreisreform im Jahr 1994 gab es in Sachsen-Anhalt 37 Landkreise. Heute sind es noch elf Kreise und drei kreisfreie Städte.

Zwischen 1991 und 2007 hatte der Landkreis Köthen sein eigenes Regionalzeichen. In der Kreisgebietsreform von 2007 kam es zur Auflösung des Landkreises. Zusammen mit dem ehemaligen Kreis Bitterfeld (BTF) und Teilen des Landkreises Anhalt-Zerbst wurde er zum neuen Kreis Anhalt-Bitterfeld mit dem Kennzeichenkürzel ABI. Das ZE Kürzel wurde von 1991 bis zur ersten Kreisreform 1994 für den Landkreis Zerbst vergeben, der im Zuge der Gebietsveränderungen in den Kreis Anhalt-Zerbst integriert wurde. Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Köthen informiert Sie über die Formalitäten, falls Sie Interesse an einem Kennzeichenwechsel haben.

Über 250 Altkennzeichen wurden in ganz Deutschland seit der Kennzeichenliberalisierung wieder zugelassen, 38 davon in Sachsen-Anhalt. Neben Sachsen ist es das einzige Bundesland, in dem alle beantragten Regionalzeichen wieder verfügbar sind und das bereits seit November 2012. Seitdem gibt es pro Landkreis zwischen zwei und sechs neue Unterscheidungszeichen.

Die regionale Verteilung der Altkennzeichen ist in der interaktiven Deutschlandkarte veranschaulicht. Genauere Informationen erhalten Sie durch einen Mausklick auf das gewünschte Bundesland. Dort ist vermerkt, welche Kennzeichenkürzel in den einzelnen Kreisen zugelassen oder abgelehnt wurden. Gelb eingefärbte Kreise haben entweder noch nicht über die mögliche Wiedereinführung entschieden oder es gibt sowohl abgelehnte als auch zugelassene Altkennzeichen in diesem Landkreis.

11.02.2014
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