Kehrmaschine auf zusätzlichen Straßen im Einsatz/ Neu ausgewiesene Halteverbote beachten
Da es für Anlieger aus Sicherheitsgründen unzumutbar und auf Grund von Dauerbeparkung schlichtweg nicht möglich ist, der wöchentlichen oder 14-tägigen Straßenreinigungspflicht nachzukommen, hat der in seiner Sitzung am 5. November 2020 beschlossen, diese Straßen künftig ebenfalls maschinell reinigen zu lassen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Straßeneinläufe zur Regenentwässerung, die sich durch mangelnde Reinigung in der Vergangenheit schnell zugesetzt und besonders bei Starkregenereignissen zu Abflussproblemen geführt haben, regelmäßig gereinigt werden können.
Mit dem künftigen Einsatz einer zusätzlichen Kehrmaschine der Kreiswerke Anhalt-Bitterfeld für die neuhinzugekommenen Straßen, sind auch neue Verkehrsschilder aufgestellt worden, um die Verkehrsteilnehmer auf die entsprechend neuen Halteverbote hinzuweisen.
In Köthen betrifft die maschinelle Reinigung nun zusätzlich die Querstraße, Trautmannstraße, Goethestraße, Kantstraße, Aribertstraße, Bernhard-Kellermann-Straße, den Hoymer Ring, den Plötzkauer Ring, die Ascherslebener Allee, den Biendorfer Bogen, den Wohlsdorfer Weg, den Hauptweg Lohmannspielplatz und den Elsdorfer Weg. Zudem sind in Zehringen die Straße der Freundschaft, in Merzien die Straße der DSF, in Baasdorf die Karl-Marx-, und die Köthener Straße, in Arensdorf die Köthener- und die Lindenstraße, in Großwülknitz die Hallesche Straße, in Löbnitz die Alte Handelsstraße und in Dohndorf die Köthener Straße betroffen.
Mit dem Einsatz der Kehrmaschine auch in den benannten Straßen kann nun je nach Beschilderung dort zeitweise nicht mehr gehalten werden. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, auf die neuen Gegebenheiten zu achten. Das jeweils ausgewiesene Halteverbot ist den gesamten angegebenen Zeitraum zu beachten, da je nach Bedarf im Anschluss an die Kehrmaschine Reinigungsarbeiten an den Straßeneinläufen sowie Baumpflegearbeiten durchgeführt werden.