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Im Fall einer Notbetreuung in Kitas und Schulen: Antragsformular als Download

Im Rahmen des geänderten Infektionsschutzgesetzes hat das Ministerium für Bildung gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit Soziales und Integration eine Empfehlung bezüglich einer Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulen herausgegeben. Danach soll eine Notbetreuung gewährleistet werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 165 überschreitet. Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bei 102,2 (Quelle: Robert Koch-Institut, Stand: 5.05.2021, 0:00 Uhr)..

In Schulen findet derzeit Wechselunterricht statt. An den Tagen, an denen Kinder nicht am Unterricht teilnehmen, können Eltern – wenn Anspruch besteht – ebenfalls ein Antrag auf Notbetreuung stellen

Das notwendige Antragsformular zur Notbetreuung in Kindertagesstätten, Horten und Schulen finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

Die Empfehlung im Wortlaut finden Sie hier:

https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/news/regelungen-zum-notbetrieb-in-kindertageseinrichtungen-und-schulen/

 

 

 

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Antragsformular Notbetreuung
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23.04.2021
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