Stadtnachrichten

Elmar Jarosz zum Stadtjäger ernannt

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen


Nach der Zustimmung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 30. April 2024, wurde Elmar Jarosz Anfang Mai offiziell durch Bürgermeisterin Christina Buchheim als erster Stadtjäger Köthen (Anhalts) berufen. Folgende Aufgaben werden dabei durch den 56-jährigen Köthener zukünftig übernommen:

  • Vermeiden, Vergrämen und Fangen von „Wildtieren als Problemwild“
  • Sachkundige Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Wildtieren und den daraus  entstehenden Problemen
  • Fachgerechte Hilfe für Bürgerinnen und Bürger bei der Grundstückssicherung, beim Raubwildfang und bei der Beseitigung von verendetem Wild
  • Unterstützung von Polizei und Feuerwehr nach Wildunfällen (z.B. Tötung verletzter Tiere)
  • Fachgerechte Beseitigung von getöteten, überfahrenen oder sonst verendeten Wildes im  Stadtgebiet
  • Sachkundige Beratung und fachgerechte Hilfe/Unterstützung der Stadt im Rahmen der Gefahrenabwehr

Weiterhin ist die Übernahme von folgenden Aufgaben vorgesehen, soweit ein Sonderjagdgebiet (§6 BJagdG i. V. m. § 8 LJagdG) vom Landkreis eingerichtet wird:

  • Ausübung der Jagd in befriedetem Stadt- oder Gemeindegebiet
  • Abbau von Überpopulationen jagdbarer Tierarten
  • Hegemaßnahmen in Stadt- oder Gemeindegebiet
  • Tiergeschütztes Erlegen von Wildtieren

Bürgerinnen und Bürger, die Beratung oder Unterstützung das Stadtjägers in Anspruch nehmen wollen, können sich an das Ordnungsamt der Stadt Köthen (Anhalt) wenden. Außerhalb der Dienstzeiten kann der Stadtjäger in dringenden Fällen über die Rettungsleitstelle Anhalt-Bitterfeld (03493 513150 / leitstelle@anhalt-bitterfeld.de) kontaktiert werden. Betroffene müssen für die entstandenen Kosten der jeweiligen Dienstleistung selbst aufkommen.

Auskünfte zu den Gebühren sind bei Elmar Jarosz zu erfragen. Der Tätigkeitsbereich des Stadtjägers beschränkt sich außerdem auf das Gebiet der Stadt Köthen (Anhalt).

Die Amtszeit des Stadtjägers ist zunächst bis zum 30. April 2026 befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes soll eine Evaluation bzgl. der tatsächlichen Bedarfe im Bereich der Populationskontrolle invasiver Tierarten erfolgen.

 

22.05.2024
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