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Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm

Lärm verursacht Stress und schädigt die Gesundheit

Rund ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland wohnt, laut BUND, in unmittelbarer Nähe zu einem Schienennetz und das ist in den meisten Fällen mit andauernder Lärmbelastung verbunden. Bewohnerinnen und Bewohner sind, je nach Auslastung der naheliegenden Bahnstrecken, dauerhaften Geräuschpegeln von 80 Dezibel aufwärts ausgesetzt. Insbesondere die nächtliche Lärmbelastung kann auf Dauer gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Depressionen haben.

Um adäquate Lösungen für vom Schienenverkehrslärm betroffene Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, startet das Eisenbahn-Bundesamt eine deutschlandweite Öffentlichkeitsbeteiligung für Privatpersonen und Kommunen und bittet um rege Teilnahme an der Aktion.

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In der Pressemitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes heißt es:

Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

 

 

 

09.03.2023
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