AKTUALISIERT: Dorfgemeinschaftshäuser wieder für Feiern und Veranstaltungen nutzbar
Zu beachten ist dabei eine Maximalteilnehmerzahl von zehn Personen bei Vereinsveranstaltungen und 50 Personen bei Privatveranstaltungen. Diese Vorgaben orientieren sich an der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Eine Verpflichtung für Nutzer seitens der Stadt Köthen (Anhalt) zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen oder zum Einsatz von Desinfektionsmitteln gibt es nicht. Hier liegt die Verantwortung beim jeweiligen Veranstalter. Zwingend notwendig ist hingegen das Führen von Teilnehmerlisten, die zur etwaigen Nachverfolgung von Infektionsketten dem Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld noch bis zu acht Wochen nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden müssen. All dies ist auch in neuen Nutzungsbestimmungen (s. unten) festgehalten, die Veranstalter vor der Durchführung unterzeichnen müssen.
Diese Regelungen werden ggf. den Änderungen der nächsten Eindämmungsverordnung angepasst. Grundsätzlich ist die private Nutzung der Gemeinschaftshäuser per jeweiliger Satzung der Ortschaften nur Ortsansässigen vorbehalten.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Nutzungsbestimmungen_Vereine_13.07.2020.pdf |
0.1 MB | |
Nutzungsbestimmungen_Private_Feiern_13.07.2020.pdf |
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