Dank niedriger Inzidenz: Ab Mittwoch sind die Einschränkungen der „Bundes-Notbremse" aufgehoben
Der Landkreis hat an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten, nun werden die Einschränkungen aufgehoben. Die entsprechende Bekanntmachung des Landkreises ist erfolgt und hier einsehbar: https://tinyurl.com/p6etezv8.
Damit gelten ab dem 19. Mai 2021 die Regelungen der Zwölften Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Mai 2021, welche noch bis 24. Mai 2021 Gültigkeit hat. Näheres dazu hier: https://tinyurl.com/3pubvkve.
Unter anderem gelten damit folgende Regelungen:
- Außengastronomie kann mit Testpflicht und Anwesenheitsnachweis öffnen
- Baumärkte dürfen mit Kundenbegrenzung wieder öffnen
- Ladengeschäfte für vorab vereinbarte Termine und mit Kundenbegrenzung geöffnet (keine Testpflicht, aber Anwesenheitsnachweis)
- keine Testpflicht bei Friseur, Fußpflege etc. (Vorabtermin weiterhin erforderlich
- Private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit maximal fünf weiteren Personen eines anderen Haustandes erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
- Sport- und Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen erlaubt. Trainer muss einen negativen Corona-Test haben und eine Anwesenheitsliste führen.
Zu beachten ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Maskenpflicht...), da wo vorgeschrieben, weiterhin einzuhalten sind. Ab dem 19.05.2021 ist folglich außerdem die Ausgangssperre aufgehoben.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Zwölfte Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt |
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