Corona-Notbremse: Das gilt ab sofort im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Gemäß Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt daher ab 4. Mai 2021, dass
der bislang geltende Besuch von Ladengeschäften mit Terminbuchung und
Testung nicht mehr erlaubt ist (Click & Meet). Die Abholung vorbestellter Waren (z.B. im Internet) bleibt dagegen weiterhin möglich, heißt es in der Mitteilung weiter.
Weiterhin öffnen dürfen Lebensmittelgeschäfte einschließlich der
Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen
des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In
diesen Geschäften ist das Einkaufen auch weiterhin ohne Termin und ohne
negativen Test möglich.
Weiterhin möglich bleibt auch der Besuch beim Friseur und der Fußpflege.
Voraussetzung dafür ist ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden
sein darf. Das gleiche gilt beim Besuch von zoologischen und botanische Gärten.
Die vom Landkreis angeordneten verschärften Maßnahmen können erst wieder
außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander
folgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 unterschreitet.