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Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

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Zuständigkeit

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