Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- vereidigt ist und
- den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.
Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Filmvorführung "Die Ungehorsame" - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 19:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
Märchen zur Weihnachtszeit in der Kinderbibliothek Köthen
von 17:00 Uhr bis 17:20 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 25272-10
- Telefon:
- 0391 25272-11
- E-Mail:
- info@rak-sachsen-anhalt.de