Anerkennung als Ersatzschule beantragen
Leistungsbeschreibung
Einer Ersatzschule, welche die Gewähr bietet, dass sie dauernd die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt, kann auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule verliehen werden.
Mit der Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, nach den für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse auszustellen, die dieselbe Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen. Die Schulbehörde bestimmt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
Die anerkannte Ersatzschule hat bei der Aufnahme von Schülern die für öffentliche Schulen gegebenen Anordnungen zu beachten. Die Schüler anerkannter Ersatzschulen können ohne vorherige Aufnahmeprüfung in öffentliche Schulen des gleichen Typs übertreten; die für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden.
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Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
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Historische Schlossführung - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
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Weihnachtsrevue - Tanzstudio zeigt „Der Weihnachtsmann und das Buch der Erinnerung“
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Zuständigkeit
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Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
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