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Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Ergotherapeut
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • Physiotherapeut
  • Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistent
  • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Baasdorf

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
+49 345 514-3268

akademisch

Telefon:
+49 345 514-3045

nichtakademisch

Fax:
+49 345 514-3279