Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.
Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
- Sicherheitskonzept
- Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
- Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
- Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
- Nachweis einer Veranstalterversicherung
- Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
- Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Rechtsgrundlage
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Filmvorführung "Die Ungehorsame" - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 19:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
Märchen zur Weihnachtszeit in der Kinderbibliothek Köthen
von 17:00 Uhr bis 17:20 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-365
Ordnungsabteilung
- Telefon:
- 03496 425-352
Gewerbeabteilung
- Telefon:
- 03496 425-353
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6365
Ordnungsabteilung
- Fax:
- 03496 425-6352
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6353
Gewerbeabteilung
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade