Erbschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen ein Erbschein benötigt, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können. Den Erbschein stellt das Amtsgericht - Abteilung Nachlassgericht - aus.

Ob Sie einen Erbschein brauchen und welche Unterlagen zur Beantragung erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig und sollte in einer individuellen Beratung geklärt werden. Daher ist stets empfehlenswert, sich an das Amtsgericht – Abteilung Nachlassgericht – oder einen Notar Ihrer Wahl zu wenden.

Achtung! Der Erbschein muss besonders beantragt werden; ein einfaches Schreiben reicht nicht aus! Die eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsantrag erfordert das persönliche Erscheinen eines Erben beim Nachlassgericht oder Notar.

Dazu müssen in der Regel Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch) vorgelegt werden. Ist ein handschriftliches Testament vorhanden, so muss dieses im Original vorgelegt werden. Welche Unterlagen in Ihrem Fall zur Erlangung des Erbscheins erforderlich sind, erfahren Sie beim Amtsgericht - Nachlassgericht - oder einem Notar Ihrer Wahl.

Rechtsgrundlage

§ 2353 BGB + §352, 352b - e FamFG

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Kleinwülknitz

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Zuständigkeit

Amtsgericht Köthen

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
03496 4220
Fax:
03496 422150

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Eduardstraße oder Bärteichpromenade A

Parkplätze

null
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
2 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
null
Art
Parkplatz
Anzahl
48
Gebührenpflichtig
nein