Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Aktueller Wohnort: Porst
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Weiberheld - mit Tucholsky im Bett - Ein leidenschaftlicher Lebenslauf

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Wilhelm-Friedemann-Bach-Saal
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2126-0
- E-Mail:
- info@halle.ihk.de