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Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen

Leistungsbeschreibung

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

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Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
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Telefon:
0345 2126-0