Grundsteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Köthen und der Nationalsozialismus - Bildervortrag in der Schlosskapelle mit Christian Ratzel
ab 14:00 UhrSchloss Köthen - Schlosskapelle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Steuern und Controlling (202)
Beschreibung
Durch diesen Bereich werden die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer sowie die Straßenreinigungsgebühr und die Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände festgesetzt und erhoben.
Weiterhin:
- Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Ablösung, Stundung und Vereinbarung von Ratenzahlungen für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Erstellung von Anliegerbescheinigungen
- Beteiligungsverwaltung
- Konzessionsabrechnung
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-219
Sachgebietsleitung
- Telefon:
- 03496 425-203
Sachbearbeiter
- Telefon:
- 03496 425-206
Sachbearbeiter
- Telefon:
- 03496 425-216
Sachbearbeiter
- Fax:
- 03496 42 56-219
- E-Mail:
- steuerabteilung@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade