Urkundenportal
Herzlich Willkommen im Urkundenportal der Stadt Köthen (Anhalt)
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Personenstandsurkunden oder Auszüge aus dem Personenstandregister online zu beantragen und direkt zu bezahlen.
Sobald die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) Ihren Antrag erhalten hat und der Gebühreneingang bestätigt wurde, erstellen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes Köthen (Anhalt) Ihr angefordertes Dokument.
Folgende Urkunden können durch die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) online angefordert werden, sofern die Beurkundung im Standesamt Köthen (Anhalt) hinterlegt ist:
• Geburtsurkunden,
• Urkunden zur Eheschließung,
• Urkunden zur Lebenspartnerschaft
• Sterbeurkunden
• beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern
Folgende Urkunden stehen ebenfalls zur Onlineabforderung bereit:
• Geburtennachweis der letzten 110 Jahre
• Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre
• Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
• Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z. B. Geburtszeit
Voraussetzung für die Abforderung ist, dass die Beurkundung im Standesamt Köthen (Anhalt) hinterlegt ist. Ob dies der Fall ist kann in der Liste der verwalteten Standesämter eingesehen werden.
Auskünfte aus den vorangegangenen Jahren stellen Archivgut dar. Somit müssen diese Art der Anfragen sowie Erkundigungen, die mit Ahnenforschung zusammenhängen gesondert bearbeitet werden und können daher nicht online gestellt werden. In solchen Fällen bitten wir Sie, sich mit dem örtlichen Standesamt der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) persönlich in Verbindung zu setzen.
Den Online-Service der Stadt Köthen (Anhalt) zur Anforderung von Urkunden können Sie unter folgendem Link nutzen:
Urkundenportal der Stadt Köthen (Anhalt)
Wichtige Hinweise zur Nutzung des Urkundenportals
Erforderliche Dokumente, die zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden:
Um Ihre Anfrage kontaktlos bearbeiten zu können, benötigen die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Datei im pdf- oder jpg-Format. Die Größe der Datei darf 2 MB nicht übersteigen.
Für den Fall, dass während der Bearbeitung Ihres Antrags weitere Dokumente zur Überprüfung benötigt werden, werden sich die Mitarbeiter*innen des Standesamtes Köthen (Anhalt) mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine umfassende Überprüfung ist im Bearbeitungsprozess unerlässlich, um Missbrauch von personenbezogenen Daten und Urkunden zu verhindern.
Nutzung von Kopien/ Schwärzen von Daten
Bitte schwärzen Sie alle Daten, die nicht für den Identifizierungsprozess benötigt werden. Das gilt beispielsweise für die Serien- und Zugangsnummer Ihres gültigen Ausweisdokuments.
Ihre, bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) eingereichte Kopie wird nach der vollständigen Bearbeitung Ihres Antrags unverzüglich vernichtet.
Haftungausschluss
Die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, ausschließlich diesen Link zum Onlineservice zur Beantragung von Urkunden des Standesamtes Köthen (Anhalt) zu verwenden.
Für Antragstellungen und eventuell daraus resultierende finanzielle Schäden bei der Nutzung von Drittanbieterseiten im Internet, die augenscheinlich mit dem örtlichen Standesamt kooperieren, übernimmt die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) keine Haftung, da es sich dabei um kein Onlineangebot der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) handelt.
Anmeldung im Urkundenportal
Bei der Anmeldung mit Bürgerportal ist ein „Servicekonto Plus“ des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich. Dies muss vorher über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt, unter folgendem Link angelegt werden:
https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/
Die Eröffnung des „Servicekonto Plus“ erfordert darüber hinaus auch eine einmalige Verifizierung mittels eines Ausweisdokuments über das „eID"-Verfahren. Details zur „eID" finde Sie HIER.
Bei der Nutzung des Urkundenportals ohne Bürgerportal ist zum Identitätsnachweis der beantragenden Person lediglich das Hochladen der Vorder- und Rückseite des Personalausweises erforderlich.
Gebühren
Die Gebührenhöhe wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO) bestimmt und richtet sich jeweils nach der gegenwärtig geltenden Fassung.
Auf Ihre erste Urkunde fällt eine Gebühr von 10,00 Euro an, jede weitere gleiche Urkunde wird mit 5,00 Euro berechnet.
Die Bereitstellung von Urkunden für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Bezahlmöglichkeiten
• Kreditkarte (Jegliche Kreditkartenzahlungen im Online-Urkundenportal der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) erfolgen im 3-D Secure verfahren.)
• giropay (giropay stellt das gemeinsame Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen dar. giropay fungiert dabei als digitale Schwester der girocard und ermöglicht auf diese Weise die direkte Bezahlung vom Girokonto. Die Zahlungen werden nach Auftragseingabe direkt von dort abgebucht bzw. Rückerstattungen gutgeschrieben. Mit giropay können Sie selbst entscheiden, wie Sie zahlen möchten. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Registrierungsoptionen zur Verfügung sowie die Zahlungsoption ohne Registrierung oder per Online-Überweisung und TAN-Verfahren Ihrer Bank oder Sparkasse.)
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Liste der verwalteten Standesämter.pdf |
93 KB |