Genehmigung für einen Zoo beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

Rechtsgrundlage

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

Anträge / Formulare

formloses Antragsschreiben möglich: ja

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Großwülknitz

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0345 514-2600
Fax:
0345 514-2118