Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder –teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • Optional: Verkehrszeichenplan
  • Optional: Umleitungsplan
  • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
  • Optional: Signallage / Signalzeichenplan

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

30,00 EUR bis 200,00 EUR
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist

14 Tage
Mindestantragsfrist

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Gahrendorf

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.