Fahrtkosten für Krankentransportleistungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporte. 

Ebenso besteht Anspruch auf Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung einschließlich dem ambulanten Operieren, wenn dadurch stationäre Behandlungen vermieden bzw. verkürzt werden oder diese nicht ausführbar sind. 

Ansonsten übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden (zum Beispiel Dialysebehandlungen, Chemotherapie, Mobilitätseinschränkung, bestimmter Pflegegrad).
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung bedürfen teilweise der Genehmigung durch die Krankenkasse

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Kleinwülknitz

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Kontakt

Telefon:
03493 341-531
Fax:
03493 341-346

Öffentlicher Nahverkehr

Regionalbahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
S-Bahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
Bus:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Griesheimstraße