Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung zu betreiben, müssen Sie dies anzeigen.
Voraussetzung
- Sie sind im Heimatstaat zur Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten rechtmäßig niedergelassen.
Das Handwerk darf sofort nach der Anzeige ausgeübt werden.
Ausnahme: die Berufe
- Schornsteinfeger
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschumacher
- Zahntechniker
dürfen erst ausgeübt werden, wenn Sie von der Handwerkskammer folgendes erhalten haben:
- Bestätigung, dass die Berufsqualifikation ausreicht oder
- Bescheid, dass die Berufsqualifikation nicht geprüft wird.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, die für den Ort der ersten Dienstleistungserbringung zuständig ist.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Lesung mit Jette Jansen - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Handwerkskammer Halle
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Graefestraße 24
06110Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2999-0
- E-Mail:
- recht@hwkhalle.de