Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
  • Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
  • Abstimmungsvereinbarungen bzw. Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
  • Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
  • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
  • Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Geuz

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Zuständigkeit

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116Halle (Saale)