Abfallgebühr zahlen
Leistungsbeschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Bundesweiter Warntag am 12. September
Veranstaltungen
Schlosssalon: Torsten Vogel zu Gast in der Gesprächsrunde
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
"Schlosswiesn" Oktoberfest-Stimmung mit Gabalier-Double Kevin
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen
Zuständigkeit
Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Salegaster Chausee 10
06366Greppin
Kontakt
- Fax:
- 03494 79999-11
- Telefon:
- 03494 79999-0
- E-Mail:
- info@abikw.de
- Web:
- www.abikw.de