Abfallgebühr zahlen
Leistungsbeschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
„STADTRADELN“- Auftakt am 11. August
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
13. Nacht der offenen Kirchen
ab 20:00 UhrKatholische Schloss- und Pfarrkirche St. Maria | Kirche St Jakob Köthen (Anhalt) | Bachkirche St Agnus
Zuständigkeit
Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Salegaster Chausee 10
06366Greppin
Kontakt
- Fax:
- 03494 79999-11
- Telefon:
- 03494 79999-0
- E-Mail:
- info@abikw.de
- Web:
- www.abikw.de